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Unsere Satzung

Auszug

Satzung des gemeinnützigen Vereins „Hamburger Sternschnuppe e.V.“

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§ 2 Zweck des Vereins

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  1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

  2. Der Verein soll die unmittelbare und mittelbare finanzielle sowie immaterielle Förderung und Unterstützung von krebskranken oder anderweitig schwer erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im stationären und ambulanten Bereich sowie die Förderung der medizinischen Versorgung und Verbesserung der psychosozialen Situation dieser Betroffenen unterstützen. Gefördert werden sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die infolge ihrer Krankheit auf Hilfe angewiesen oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage hilfsbedürftig sind. Der Verein möchte zum einen Institutionen, insbesondere Kinderkrankenhäuser bzw. Kinderstationen, und Sozialeinrichtungen, in denen Betroffene betreut werden, zum anderen Betroffene direkt unterstützen. Der Verein möchte sich zunächst auf andere Europäische Länder, insbesondere Rumänien, konzentrieren. Dabei sollen u.a. die Kontakte und Expertise von Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Fabian Fehlauer zur Erfüllung des Vereinsziels genutzt werden. Zweck des Vereins ist es darüber hinaus, sich um freiwillige Spenden zur Verwendung im Sinne der Vereinsziele auch bei außen stehenden oder Firmen zu bemühen.

  3. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenden Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht  nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt.

  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  5. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: 

  • Unterstützung von Kinderkrankenstationen durch Sach- und Geldzuwendungen, beispielsweise Anschaffung benötigter medizinischer Geräte, Einrichtung  oder von Spielzeug;

  • Unterstützung von Projekten einer Institutionen wie Einrichtung eines Spielzimmers für stationär behandelte Kinder oder Anschaffung von Außenspielgeräten.

  • Unterstützung von Kindern- und Jugendlichen mit chronischen gesundheitlichen Nachteilen, in Heimartigen Einrichtungen, sowie deren Förderung der Ausbildungsmöglichkeiten. 

  • Ermöglichung einer Behandlung erkrankter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener  in Deutschland, insbesondere im Strahlenzentrum Hamburg oder einem Kooperationspartnern, sofern eine entsprechende Behandlung im Herkunftsland der Betroffenen nicht optimal oder möglich ist;

  • Aufrechterhaltung und Pflege von Kontakten mit sozialen oder medizinischen Einrichtungen oder Personen im europäischen Ausland.

  • Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen im Rahmen des Aufenthaltes in Hamburg, auch hinsichtlich Betreuungsmaßnahmen, Reise, Unterkunft oder anderen Dingen des täglichen Lebens. 


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